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Rohtenburg (DE 2006)

Grimm Love (2006)


Genre      Crime / Drama / Thriller
Regie    Martin Weisz ... 
Buch    T.S. Faull ... 
Darsteller    Axel Wedekind ... Domino
Keri Russell ... Katie Armstrong
Nikolai Kinski ... Otto Hauser
Thomas Huber ... Simon Grobeck
Thomas Kretschmann ... Oliver Hartwin
[noch 4 weitere Einträge]
 
Agent KarlOtto
 
Wertungen52
Durchschnitt
3.56 
     Meine Wertung



DVD-Erscheinungstermin:
25.09.2009

Start in den deutschen Kinos:
18.06.2009



32 Meinungen   [Ihre Meinung zu diesem Film]

stduesing
09.07.2009 16:58 Uhr / Wertung: 7
ich fand den film ziemlich gut und interessant!

allerdings das ende ging mir nicht weit genug!
firewalker2k
21.06.2009 00:30 Uhr
Die Verleih-Firma ist nicht Senator, sondern Central Film. Vielleicht kann das jemand ändern ;)
Slash
02.06.2009 19:00 Uhr
das wird wohl am film selbst liegen. der anfang (2/3) sind völlig langatmig und langweilig und zum größtenteil nur "Homo-Szenen".
danach wirds auch nicht viel spannender, mit viel schweinegedärmen und kunstblut wir ein schlachtfest veranstaltet...
SoLaR1z
29.05.2009 00:19 Uhr / Wertung: 9
mich würd mal intresieren ob der so schlechte votes hat weil die wahre geschichte jeder kennt oder warum.also ich finde den einer der brutalsten filme wo ich kenne. abartig eklig. aber im endefekt geil gemacht selten so realistisches gemetzel gesehen.die stroy klar ne eins minus die inszenierung top
Spreewurm
28.05.2009 23:45 Uhr / Wertung: 5
In Berlin hätten sie die Sneak gezeigt, leider kam das Urteil 2 Tage zu früh, so mussten se nen Ersatzfilm ran schaffen, werd ihn mir aber auch auf jeden Fall zu Gemüte führen.
In irgendeinem der ca. 60 Kinos in Berlin wird der schon laufen.
blingblaow
28.05.2009 20:33 Uhr - Letzte Änderung: 28.05.2009 um 20:33
@Hund: THHE 2 war aber reine Unterhaltung und völlig fiktional. Das als Begründung zu nehmen um Rohtenburg (der für mich den Zweck der reinen Unterhaltung auf Grund der realen Thematik nicht erfüllt) zu schauen, halte ich zumindest für mich inakzeptabel. Was gleichzeitig auch der Grund ist, weshalb ich den Streifen nicht unbedingt gesehen haben muss. Noch bin ich nämlich in dem Glauben, dass dieser nur reine Sensationsmache ist.
Joey 4ever
28.05.2009 19:54 Uhr - Letzte Änderung: 28.05.2009 um 19:57
Falls die Filmkopien, die 2006 bereits erstellt wurden (und bei wenigen Sneaks - noch vor dem damaligen Verbot - zum Einsatz kamen), noch existieren, macht es durchaus auch Sinn, den Film limitiert zu starten.
Übrigens wird es kostenlose Previews in München, Frankfurt, Hamburg und Berlin geben (mehr dazu hier).
HUND
28.05.2009 19:41 Uhr
Also ich glaube schon, dass der Film leute ins Kino lockt, ist schließlich ne Sache die in den Medien doch sehr verbreitet war und ich glaube auch jetzt wird der Film nochmal durch die Medien gehn...Werde mir den Film aufjedenfall geben, "The Hills have Eyes 2" hat mich ganz gut Unterhalten, also werde ich mir auch dieses Werk von Martin Weisz anschauen...
blingblaow
28.05.2009 19:01 Uhr - Letzte Änderung: 28.05.2009 um 19:01
Tjo, wer will den denn jetzt noch (bzw. überhaupt) sehen? Ein großes Publikum wird der Streifen nicht haben, denke ich. Da tun's ne Handvoll Kopien übrig.
Edit: Womit ich aber in keinster Weise sagen möchte, dass das damalige Urteil in Ordnung ging.
KeyzerSoze
28.05.2009 18:56 Uhr / Wertung: 3
Und schon werden Nägel mit Köpfen gemacht ... Kinostart ist schon der 18. Juni ... da das jetzt so schnell geht tippe ich auf einen Ministart mit nur ganz wenig Kopien.
wonderwalt
27.05.2009 09:49 Uhr
Endlich hat das BGH ein Einsehen und gibt nicht den narzisstischen und monetären Interessen von unserem Gourmet Meiwes Recht, sondern der künstlerischen Freiheit und dem öffentlichen Interesse. Für mich war es schon damals ein "kleiner" Skandal (s. unten), daß die Aufführung des Films untersagt wurde.

Anscheinend hat das BGH im Jahre 2009 nun endlich die Argumente gewürdigt, die bereits vor drei Jahren hätten gelten müssen, nämlich das öffentliche Interesse an der Tat und der Umstand, daß es doch Meiwes selbst war, der in sensationsheischender Weise die Details der Tat lange vor Planung des Films öffentlich gemacht hatte.
Joey 4ever
26.05.2009 19:45 Uhr
Rohtenburg könnte nun doch noch regulär in die Kinos kommen (wurde damals ja in wenigen Sneaks gezeigt)... (*Klick mich!*)
KeyzerSoze
07.06.2008 09:52 Uhr / Wertung: 3
Viel Lärm um Nichts! Zwar weiß The Hills Have Eyes 2-Regisseur Martin Weisz seinen Film in den Rückblenden toll zu bebildern (woraus auch die kompletten 3 Punkte resultieren), der Rest jedoch ist klischeebeladen und trotz seiner kurzen Laufzeit einfach nur stinklangweilig anzusehen. Keri Russell und Thomas Kretschmann sind dabei total unterfordert und warum man den deutschen Film auf Englisch drehen musste ist mir auch ein Rätsel. So sprechen hier fast alle Deutschen Englisch mit einem fürchterlichen Akzent, so dass man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln konnte. Sicher war das Ganze eh nur dazu gedacht um schnell ein wenig Geld aus den damals aktuellem Thema zu machen, inhaltlich leider total misslungen, zumindest optisch teilweise noch recht ansprechend.
Kazushi
10.03.2006 18:38 Uhr
Ich persönlich sehe eher ein allgemeines Problem darin. Ich habe bisher zum Beispiel keine Liste dieser 88 Übereinstimmungen zwischen Film und Leben von Meiwes gefunden. Diese Übereinstimmungen scheinen ja sehr ursächlich für das Urteil gewesen zu sein. Darunter soll angeblich ein Punkt sein wie die herrsüchtige Mutter. Dann hat Hitchcocks Psycho auch schon einmal mindestens eine Übereinstimmung mit Meiwes Leben. Das ist jetzt natürlich überzogen, aber gerade Horrorfilme, im speziellen Serienmörder oder allgemein Filme mit mordenden Protagonisten (Meiwes war ja wohl kein Serientäter) haben sich schon immer sehr von realen Begebenheiten beeinflussen lassen. Umso größer und aufsehenerregender das Verbrechen ist, um so schneller kommt ein Film. Jetzt ist die Frage: Will man das generell verbieten und schneidet damit eine Möglichkeit der Aufarbeitung ab oder will man es generell erlauben, sofern der Inhalt etwas verfremdet wird? Wie stark muss man im letzteren Fall von der Realität abweichen. Reicht eine fiktive Rahmenhandlung, Namensänderung von Ort und Personen, sowie einige Storyveränderung aus? Etc... Wie stark muss man berücksichtigen wie sehr der Film durch die Medien wieder mit der wirklichen Tat identifiziert werden? Die Filme "Cannibal" und Dein Herz in meinem Hirn" scheinen sich nach allem was ich gelesen habe, viel deutlicher auf den Meiwes-Fall zu beziehen, sind schon erschienen und wurden von ihm nicht angegriffen. Nur weil sie nicht das Echo in Bild und Co hervorriefen, wie nun "Rohtenburg"? Das sind für mich die Fragen, die man stellen muss. Ob der Film nun schlecht oder gut, reißerisch oder aufklärerisch, sollte da keine Rolle spielen, ist es doch sowieso reine Geschmäcklerei...
wonderwalt
10.03.2006 15:57 Uhr
@Christian: Ich teile Deine Meinung voll und ganz. Ich halte es auch für falsch, einen solchen Film zu machen, noch dazu einen schlechten. Ich halte es aber nicht für gesetzeswidrig, das ist ein qualitativer Unterschied. Deshalb, weil ich - wie ich bereits unten betont habe - nicht der Ansicht bin, daß dieser Film die Persönlichkeitsrechte von Herrn Meiwes verletzt.Ich halte beispielsweise manch reißerische BILD-Schlagzeile zu diesem Thema wesentlich unangemessener als einen schlechten Unterhaltungsfilm. Interessanterweise scheint es Herrn Meiwes damals überhaupt nicht gejuckt zu haben, von dem Massenblatt als "abartiges Monster" tituliert worden zu sein. Daß er ausgerechnet gegen den jetzigen Film vorgeht, liegt doch allein darin begründet, daß er selbst die Kohle für seine Geschichte an Land ziehen will.
Christian
10.03.2006 15:32 Uhr
Bin nicht deiner Meinung, wonderwalt. Ich denke, das die Öffentlichkeit nun leider nicht so schlau ist, sich ihr eigenes -differenziertes- Bild zu machen. Warum? Weil 'sie' es gar nicht will. 'Sie' will einfach nur unterhalten werden - nur deshalb werden solche Filme produziert. Eine reisserische Veröffentlichung auf Kosten eines Individuums (sei es noch so bedauernswert) halte ich deshalb für falsch. Den schmalen Grat zwischen Zensur und Rechten des Einzelnen zu finden ist nicht leicht - aber unbedingt notwendig. /// Ganz andere Baustelle, aber die Thematik 'differenziertes Bild in der Öffentlichkeit' erinnert mich ein bisschen an die Ausseinandersetzung Bubis/Walser vor ein paar Jahren in FAZ/Spiegel.
Kazushi
04.03.2006 18:14 Uhr
Eine - wie ich finde - sehr guter Text zum Thema findet sich übrigens hier: http://www.f-lm.de/?p=548
namecaps1
04.03.2006 16:50 Uhr
Seltsam, das sind zur Zeit meines Postings 5 Wertungen - warum staht dann oben beim Film
Wertungen: 6
namecaps1
04.03.2006 16:48 Uhr
...in diesem Sinne: mal zurück zum Film: Ich seh da eine 7 und eine 9 - und dann noch je eine 3, 2 und eine 0. Könnten die geschätzten Co-Mitglieder (die es noch nicht getan haben) diese Eindrücke mal in Worte fassen?
wonderwalt
04.03.2006 15:35 Uhr
Ich kann nochmals betonen, daß ich der Meinung bin, daß es sich hier um eine fiktive Spielhandlung handelt, die nicht den Anspruch auf Authentizität erhebt. Anders wäre es, wenn in einem Dokumentarfilm Unwahrheiten verbreitet werden, der offenkundig das Leben von Herrn Meiwes zu Protokoll geben will. Wie dem auch sei, wir werden sehen, wie die juristische Auseindersetzung weitergeht.
kenzo
04.03.2006 15:09 Uhr
@Wonderwalt & Christian: Gerade weil wir in einem Rechtstaat leben, in dem er eine fairen Prozess - aber auch seine Strafe - erhält, denke ich, ist es umso schlimmer dass dann auch noch sein Leben zur Schau zu tragen, ohne dass er zustimmt. Auch wenn sein Vergehen noch so grausam gewesen sein mag, hat keiner das Recht, ohne seine Zustimmung einfach damit rumzupfuschen...
wonderwalt
04.03.2006 14:04 Uhr
@Christian: Entschuldigung, aber das, womit dieser Mensch für den Rest seines Lebens leben muß, ist die Tat, die er begangen hat. Er mag krank sein, aber er trägt dennoch die Verantwortung. Es ist die Tat, seine Tat, die ihn stigmatisieren wird. Er ist selbst derjenige, der sich mit dieser Tat in viel drastischerer Weise denunziert hat als es ein schlechter Film jemals vermag. Ich halte es für eine hanebüchene Unangemessenheit, für einen solchen Schwachsinn das Grundgesetz zu zitieren. "Rothenburg" mag ein schlechter Film, es mag auch ein Film sein, der bestimmte Dinge verzerrt oder falsch bewertet darstellt. Ja und? Es ist und bleibt ein Film, ein vermutlich schlechter Unterhaltungsfilm, eine Fiktion, die sich Tatsachen zum Vorbild nimmt. Wir als Zuschauer sind aber intelligent genug zwischen schlechtem Splatter und der Wirklichkeit zu unterscheiden. Wir zahlen Geld für Kino. Jedes gute Recht, das Herrn Meiwes zusteht, hat er - zum Glück - bekommen. Einen fairen Prozeß, das Recht, das auch ein abscheulicher Fall wie dieser in der Öffentlichkeit abgewogen dargestellt wird. Ich bin sicher nicht dafür, diesen Menschen zu einem öffentlichen Schaustück zu machen. Aber Kino bleibt Kino und jeder vernünftig denkende Mensch kann hier differenzieren.
Christian
04.03.2006 01:04 Uhr
Sorry wonderwalt, hier ist eine Grenze überschritten... mir ist ehrlich gesagt relativ egal, ob der Typ damit irgendwann ein bisschen Geld macht - oder die Rechte (unentgeldlich) an eine andere Firma vergeben hat die einen Dokumentarfilm drehen soll (so was hab ich heute gelesen, glaube auch auf Spiegel.de). Angeblich ist der Film in keinster Weise objektiv und tatsächlich ist die Hollywood-artige Entstellung der Geschicht viel erbärmlicher - das Thema Rammstein etc will ich gar nicht anfangen. Ohne pathetisch wirken zu wollen, das Recht auf ein "mediales Verarbeitungsinteresse" hört für mich bei Artikel 1 des deutschen Grundgesetztes auf und zwar nicht nur bei einem so heiklen Thema wie es hier missbraucht wird.
wonderwalt
04.03.2006 00:01 Uhr
Oops. Nach Angaben von spiegel.de ist die Entscheidung des Gerichts offenbar doch nur mit erheblichen Rechtsschritten anfechtbar. Also ich weiß ja nicht...
wonderwalt
03.03.2006 23:53 Uhr
Ich denke, das entscheidende Resumee wurde bereits von Kazushi abgegeben. Der Film wird sicher demnächst in Deutschland starten werden! Einstweilige Verfügungen sind schließlich nicht identisch mit endgültigen Gerichtsurteilen. Wobei ich selbst diese Maßnahme des Gerichts für ausgekochten Blödsinn halte. Nicht weil ich den Täter irgendeiner allgemeinen Willkür ausliefern will, sondern weil die Existenz eines solchen Films - egal wie gut oder schlecht er ist - die Persönlichkeitsrechte unseres Carnivoren doch weiß Gott nicht angreift.
Oder dürfen der CIA und Exxon jetzt auch "Syriana" verbieten, weil Geheimdienste und Ölindustrie da schlecht wegkommen?? Wenn jemand eine deart spektakuläre Tat begeht, muß er damit leben, daß die Öffentlichkeit ein mediales Verarbeitungsinteresse hat. Und wenn die Personen verfremdet werden und unter anderen Namen in dem Film auftauchen, dann ist das einfach nur eine kleine fiktive Geschichte, die sich Motive der Wirklichkeit vornimmt. Basta. Man muß doch auch mal die Kirche im Dorf lassen. Der Typ bringt einen Menschen um, futtert ihn auf und meckert jetzt an irgendwelchen Filmen rum. Doch letztlich auch nur mit dem Hintergedanken, mit autorisierten Biopics selber Kohle zu machen. Da kommen mir echt die Tränen.
Christian
03.03.2006 22:09 Uhr
Ich kann mir gut vorstellen, daß der Film kein differenziertes Bild von der echten Person zeichnet. Und auch wenn der Mann sicher schlimme Dinge getan hat sollte er das Recht behalten dagegen vorgehen zu können.
namecaps1
03.03.2006 21:10 Uhr
@nofx: Der Unterschied liegt z.B. darin, dass jede/r die "Story seines/ihres Lebens" *verkaufen* kann. Siehe auch: Dagobert. Oder - vielleicht - daran, dass kein Geld floss. Oder auch daran, dass der Beschuldigte (Urteile nicht rechtskräftig) meint, es mache einen Unterschied, dass der Verstorbene sich freiwillig zur Verfügung gestellt habe.
Kazushi
03.03.2006 18:54 Uhr
@nofx: Dir ist aber schon der Unterschied zwischen einer Berichterstattung in der Presse (die Zeitung mit den vier großen Buchstaben lassen wir mal außen vor) und einem SPIELfilm mit einer erfundenen Rahmenhandlung etc. klar.


Persönlich glaube übrigens, dass der Film noch innerhalb der nächsten 12 Monate seinen Kinostart haben wird.

nofx
03.03.2006 16:17 Uhr
Mal abgesehen davon, das ich den Film sowieso nicht sehen will, frage ich mich wirklich welche Persönlichkeitsrechte bitteschön verletzt werden könnten.Ich mein, wo liegt der Unterschied ob die Presse in allen Einzelheiten über den Fall berichtet oder ich mir eine bildliche Zusammenfassung im Kino anseh. Ist für mich das gleiche...
Matzematiker
03.03.2006 16:07 Uhr
Tja. Viele kommen hierzulande sicher nicht dazu, den Film überhaupt zu sehen. Die Gerichte haben heute entschieden, dass er nicht zur Ausstrahlung kommen wird. Die Persönlichkeitsrechte von Meiwes (dem "echten" Kannibalen) würden durch den Film verletzt...
dwarfi
02.03.2006 16:26 Uhr
denke auch, dass da keiner reingeht...in ner Kritik auf http://www.filmhai.de/kino/film/0001/rothenburg.php

hiesst es am ende:

Fazit der Filmkritik: Obwohl der Verleih den Kino-Film "Rothenburg" bereits umgeschnitten hat, die gesehene Fassung soll ins Kino kommen, ist das Ergebnis nur eines: überflüssig.

dem ist nichts hinzuzufügen....
thetuner82
02.03.2006 13:19 Uhr
Große Überraschung, dass dieser Film in der Sneak lief. Möglicherweise, weil ihn sich sonst kaum jemand angucken wird, wenn er überhaupt für die Kinos zugelassen werden wird.
Die Vorgeschichte und Hintergründe zur der Kanibalentat (Anspielung auf die Tatsächliche Begebenheit was in Rothenburg passierte), welche im Film erläutert werden sind durchaus interessant.
Allerdings hätte ich gerne auf die Kanibalismusszene im letzten drittel des Films verzichten können. Das ist sehr real.
Zum Glück bekommt man nach dem Film keine Albträume.
Bester Satz aus dem Film: "Ich komm´nicht durch"......(wodurch meint er denn *g*).

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